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Buer! Ausgabe Januar 2010 - Wenn Ärzten Fehler unterlaufen

Interview: Der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann über „Kunstfehler“

Wenn Ärzten Fehler unterlaufen, kann das für die betroffenen Patienten dauerhafte Gesundheitsschäden zur Folge haben. Von insgesamt 1.771 Behandlungsfehlern im Jahr 2009 zählte die Bundesärztekammer 654 derart schwerwiegende Fälle. Im Interview klärt Rechtsanwalt Stefan Hermann (45, Marl), Spezialist für Arzthaftungsrecht, über „Kunstfehler“ und die rechtlichen Möglichkeiten der Geschädigten auf.

KzS: Herr Hermann, nur selten sind „Kunstfehler“ so offensichtlich, wie ein fälschlich amputiertes Bein. Woran also erkennt der Patient, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers wurde?
 
Hermann: Das ist in der Tat schwierig. In der Regel hegt der Patient einen Verdacht, wenn er von einem nachbehandelnden Arzt oder der Krankenasse auf das schlechte Behandlungsergebnis angesprochen wird. Manchmal drängt sich dem Patienten aber auch die Frage nach einem Behandlungsfehler auf, wenn sich keine Besserung der Leiden einstellt. Bei Geburtsschadensfällen zum Beispiel wenden sich die Eltern behinderter Kinder oft erst viele Jahre nach der Geburt an mich.

KzS: Sind dann die Ansprüche dieser Patienten nicht schon verjährt?
 

Hermann: Nein. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann, wenn der Patient Kenntnis von einem Behandlungsfehler hat - der bloße Verdacht reicht dafür also nicht aus. Oft ist daher eine Klage auch noch nach 30 Jahren möglich.

KzS: Gibt es einen Behandlungsfehler, der besonders oft vorkommt?

Hermann: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, das Ärzte nicht mehr richtig mit den Patienten sprechen und sie über die Risiken der bevorstehenden Behandlung aufklären. Sie legen oft nur ein Formular zur Unterschrift vor. Das reicht nach der Rechtsprechung aber nicht aus. Auch wenn die Unterschrift geleistet wird, haftet der Arzt in diesen Fällen. Denn nur wenn der Patient verstanden hat, in welche Risiken er einwilligt, ist seine Einwilligung wirksam. Dass und mit welchem Inhalt eine Aufklärung erfolgt, muss der Arzt beweisen. Immer öfter werden daher die Ärzte wegen dieser Aufklärungsversäumnis verurteilt.

KzS: Welche Ansprüche hat dann der Geschädigte?

Hermann: Neben Schmerzensgeld können einen Reihe weiterer Ansprüche in Betracht kommen, wie zum Beispiel eine Schmerzensgeldrente, ein Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden und - im Todesfall - auch Beerdigungskosten. Das hängt immer vom Einzelfall ab.

KzS: Aus den USA werden immer wieder Fälle publik, bei denen Betroffene Schmerzensgelder in Millionenhöhe zugestanden werden. Sind derartige Summen auch hierzulande möglich?
 

Hermann: Die Schmerzensgeldbeträge in Deutschland sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wegen der Verursachung einer schweren Behinderung wurde ein Krankenhaus unter anderem zur Zahlung von 600.000 Euro zuzüglich einer Rente in Höhe von 600 Euro monatlich verurteilt. Hinzu kommt der materielle Schaden. Gesamtbeträge in Millionenhöhe werden also auch in Deutschland zugesprochen.

KzS: Gilt das nur für Fälle schwerster Schädigung oder haben Sie noch andere Beispiele?
 

Hermann: Auch bei vergleichsweisen leichten Fällen können immense Beträge durchgesetzt werden. So habe ich für eine verzögert behandelte Durchblutungsstörung 215.000 Euro oder für eine fehlerhafte Darm- OP 130.000 Euro durchsetzen können. Diese Fälle und viele weitere Beispiele sind ausführlich im Internet unter

www.PATIENTundANWALT.de nachzulesen.
 

Kurier zum Sonntag vom 18.12.2010 - Wenn Ärzten Fehler unterlaufen

Interview: Der Arzthaftungsexperte Stefan Hermann aus Marl über „Kunstfehler“

Gespräch: Wenn Ärzten Fehler unterlaufen, kann das für die betroffenen Patienten dauerhafte Gesundheitsschäden zur Folge haben. Von insgesamt 1.771 Behandlungsfehlern im Jahr 2009 zählte die Bundesärztekammer 654 derart schwerwiegende Fälle. Im Interview klärt Rechtsanwalt Stefan Hermann (45, Marl), Spezialist für Arzthaftungsrecht, über „Kunstfehler“ und die rechtlichen Möglichkeiten der Geschädigten auf.

KzS: Herr Hermann, nur selten sind „Kunstfehler“, wie ein fälschlich amputiertes Bein. Woran also erkennt der Patient, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers wurde?
 

Hermann: Das ist in der Tat schwierig. In der Regel hegt der Patient einen Verdacht, wenn er von einem nachbehandelnden Arzt oder der Krankenasse auf das schlechte Behandlungsergebnis angesprochen wird. Manchmal drängt sich dem Patienten aber auch die Frage nach einem Behandlungsfehler auf, wenn sich keine Besserung der Leiden einstellt. Bei Geburtsschadensfällen zum Beispiel wenden sich die Eltern behinderter Kinder oft erst viele Jahre nach der Geburt an mich.

KzS: Sind dann die Ansprüche dieser Patienten nicht schon verjährt?

Hermann: Nein. Die Verjährungsfrist beginnt erst dann, wenn der Patient Kenntnis von einem Behandlungsfehler hat - der bloße Verdacht reicht dafür also nicht aus. Oft ist daher eine Klage auch noch nach 30 Jahren möglich.

KzS: Gibt es einen Behandlungsfehler, der besonders oft vorkommt?

Hermann: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, das Ärzte nicht mehr richtig mit den Patienten sprechen und sie über die Risiken der bevorstehenden Behandlung aufklären. Sie legen oft nur ein Formular zur Unterschrift vor. Das reicht nach der Rechtsprechung aber nicht aus. Auch wenn die Unterschrift geleistet wird, haftet der Arzt in diesen Fällen. Denn nur wenn der Patient verstanden hat, in welche Risiken er einwilligt, ist seine Einwilligung wirksam. Dass und mit welchem Inhalt eine Aufklärung erfolgt, muss der Arzt beweisen. Immer öfter werden daher die Ärzte wegen dieser Aufklärungsversäumnis verurteilt.

KzS: Welche Ansprüche hat dann der Geschädigte?
Hermann: Neben Schmerzensgeld können einen Reihe weiterer Ansprüche in Betracht kommen, wie zum Beispiel eine Schmerzensgeldrente, ein Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden und - im Todesfall - auch Beerdigungskosten. Das hängt immer vom Einzelfall ab.

KzS: Aus den USA werden immer wieder Fälle publik, bei denen betroffene Schmerzensgelder in Millionenhöhe zugestanden werden. Sind derartige Summen auch hier zulande möglich?

Hermann: Die Schmerzensgeldbeträge in Deutschland sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wegen der Verursachung einer schweren Behinderung wurde ein Krankenhaus unter anderem zur Zahlung von 600.000 Euro zuzüglich einer Rente in Höhe von 600 Euro monatlich verurteilt. Hinzu kommt der materielle Schaden. Gesamtbeträge in Millionenhöhe werden also auch in Deutschland zugesprochen.

KzS: Gilt das nur für Fälle schwerster Schädigung oder haben Sie noch andere Beispiele?

Hermann: Auch bei vergleichsweisen leichten Fällen können immense Beträge durchgesetzt werden. So habe ich für eine verzögert behandelte Durchblutungsstörung 215.000 Euro oder für eine fehlerhafte Darm- OP 130.000 Euro durchsetzen können. Diese und weitere Beispiele sind im Internet unter

www.PATIENTundANWALT.de nachzulesen.
 

Medio Oktober 2010 - Interview zur Patienta

Auch der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann ist mit einem Stand auf der Patienta 2010 vertreten.

Zwei Fragen an den Aussteller:

Die Patienta ist eine Messe für Gesundheitsinteressierte, Patienten und Angehörige. Die Aussteller sind in der Regel im Gesundheitswesen angesiedelt. Warum nehmen Sie als Jurist an diese Messe teil?
Die Messeleitung ist an mich herangetreten mit der bitte, bei der Patienta mitzuwirken, da ich der führende Arzthaftungsrechtler in NRW sei. Da ich als Patientenanwalt ausschließlich geschädigte Patienten vertrete, habe ich zugesagt. Ich befasse mich ausschließlich mit medizinischen Sachverhalten und stehe in ständiger Korrespondenz mit Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Sachverständigen. Auf der Patienta können sich Betroffene sowohl rein medizinisch bei den Ärzten und Verbänden als auch medizinrechtlich bei mir informieren. Und das alles zu einem geringen Eintrittspreis. Ich halte das für eine sehr gute Sache. Die Patienten können so ihre Probleme besser einordnen und entscheiden, wie sie sich zukünftig verhalten wollen.

Mit welchem Angebot sind Sie auf der Messe vertreten?
Mein Team und ich werden komplett vor Ort sein und Betroffenen sowie Interessierten Rede und Antwort stehen. Dazu gehört nicht nur, wie sich geschädigte Patienten verhalten sollten und welche Ansprüche sie haben. Auch erläutern wir, was man tun kann, um möglichst gar nicht erst Opfer eines Behandlungsfehlers zu werden. Und selbstverständlich werden wir uns mit den mitwirkenden Ärzten und Verbänden unterhalten, um unser Wissen zu vertiefen. Der direkte, ungezwungene Dialog zwischen Juristen und Medizinern außerhalb eines Rechtsstreites ist meist sehr aufschlussreich. Wir freuen uns jedenfalls sehr auf die Messe.

 

Medio - Das Gesundheitsmagazin Ausgabe März 2010 - Auch der beste Arzt macht mal einen Fehler

Medio im Gespräch mit dem Maler Arzthaftungsexperten Stefan Hermann

Wir alle waren, sind oder werden Patienten sein und müssen Vertrauen in die Leistung der Ärzte setzen. Doch auch dem besten Mediziner kann ein Behandlungsfehler unterlaufen. Was dann? Wir sprachen mit dem Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44).

Medio: Welche Ansprüche hat ein geschädigter Patient?
Hermann: Neben Schmerzensgeld können eine Reihe weiterer Ansprüche in Betracht kommen, wie zum Beispiel eine Schmerzensgeldrente, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder - im schlimmsten, im Todesfall - Beerdigungskosten. Das hängt immer vom Einzelfall ab.

Medio: Wenn es um Schmerzensgeldansprüche geht, blickt man gerne mal nach Amerika, wo ja extrem hohe Beträge gezahlt werden. Wie sieht das bei uns in Deutschland aus?

Hermann: Die Schmerzensgeldbeträge in Deutschland sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Wegen einer schweren Behinderung wurde zum Beispiel ein Krankenhaus zur Zahlung von 600 000 Euro zuzüglich einer Rente in Höhe von 600 Euro monatlich verurteilt. Ein Schadensersatz in Millionenhöhe kann also auch in Deutschland zugesprochen werden.

Medio: Gilt das nur für Fälle schwerster Schädigung?
Hermann: Nein. Auch bei vergleichsweise leichten Fällen können immense Beträge durchgesetzt werden. So sind für eine vermeidbare Beinamputation 200 000 Euro durchgesetzt worden, für eine verzögert behandelte Durchblutungsstörung 215 000 Euro und für eine fehlerhafte Darm-OP 130 000 Euro, um nur einige Beispiele zu nennen.

Medio: Woran erkennt der Patient, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers wurde?
Hermann:
Das ist in der Tat schwierig. In der Regel hegt der Patient einen Verdacht, wenn er von einem nachbehandelnden Arzt oder der Krankenkasse auf das schlechte Behandlungsergebnis angesprochen wird. Manchmal drängt sich den Patienten aber auch die Frage nach einem Behandlungsfehler auf, weil sich keine Besserung ihrer Leiden einstellt. Bei Geburtsschadensfällen zum Beispiel ist es oft so, dass sich die Eltern behinderter Kinder erst viele Jahre nach der Geburt, bei der möglicherweise Fehler gemacht wurden, an den Fachanwalt wenden.

Medio: Sind dann die Ansprüche dieser Patienten nicht schon verjährt?
Hermann:
Nein. Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn der Patient Kenntnis von einem Behandlungsfehler hat. Der bloße Verdacht reicht also dafür nicht aus. Oft ist daher eine Klage auch noch nach 30 Jahren möglich.

Medio: Gibt es einen Behandlungsfehler, der besonders oft vorkommt?
Hermann:
Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass manche Ärzte nicht mehr richtig mit den Patienten sprechen und sie über die Risiken der bevorstehenden Behandlung aufklären. Sie legen oft nur ein Formular zur Unterschrift vor. Das reicht nach der Rechtsprechung aber nicht aus. Auch wenn die Unterschrift des Patienten geleistet wird, haftet der Arzt. Denn nur wenn der Patient verstanden hat, in welche Risiken er einwilligt, ist seine Einwilligung wirksam. Die Beweispflicht für die Einwilligung im Bewusstsein der Risiken liegt beim Arzt. Immer öfter werden daher die Ärzte wegen dieser Aufklärungsversäumnisse verurteilt.

Marl Aktuell vom 23.01.2010 - „Meine Leidenschaft gilt den Patienten“

Marler Arzthaftungsexperte mit bundesweiter Resonanz

Marl. Er sagt von sich, er sei „doch nur ein ganz normaler Anwalt“. Doch die Resonanz ist ganz anders: Patientenanwalt Stefan Hermann, der seine Kanzlei vor genau zehn Jahren in der Bebelstraße in Marl eröffnete, hat mit medizinischer Fachkompetenz, spektakulären Fällen und häufiger Medienberichterstattung mittlerweise bundesweites Aufsehen erregt. Der Spezialist für Arzthaftungsrecht stallt dennoch auch weiterhin den Menschen in den Mittelpunkt seiner Arbeit. „Meine Leidenschaft gilt nach wie vor der Hilfe von Patienten.“

Entsprechend ist die Resonanz - bundesweit. Bei der Entwicklung der Schmerzensgeld-Höhe wirkt er mit großem Erfolg mit. Die Überzeugungskraft des Experten haben auch die Medien erkannt und lassen ihn gerne zu Wort kommen. Denn Stefan Hermann hat häufig mit ungewöhnlichen Fällen zu tun. Aktuelle zum Beispiel mit einer Querschnittlähmung, die durch eine Betäubungsspritze verursacht wurde - ein Millionenschaden. Der Erfolg gibt ihm Recht: Trotz allgemeiner Wirtschaftskrise erweiterte er die Kanzlei und stellte weiteres Personal ein.


„Mit meinem Team bin ich für das nächste Jahrzehnt bestens gerüstete“, meint der sympathische Ausnahmejurist.

Lust auf Freizeit vom 06.01.2010 - Ihr gutes Recht als Patient

IHR GUTES RECHT ALS PATIENT!

Patientenanwalt Stefan Hermann (44) aus Marl ist auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten spezialisiert. Der Experte nennt die wichtigsten Rechte von Patienten

Fast jeder Arztbesucher hat sich im Laufe seines Lebens schon einmal falsch behandelt oder schlecht beraten gefühlt. Was aber passiert, wenn aus der schlechten Beratung ein gesundheitlicher Schaden entsteht? Welche Rechte Sie als Patient haben und wann Sie Schadensersatz verlangen können, erfahren Sie hier.

 
1  Aufklärung

Der Arzt ist laut Gesetz verpflichtet, den Patienten über den wesentlichen Ablauf einer geplanten Behandlung oder Operation und die wesentlichen Risiken aufzuklären. Bei einer Schönheitsoperation, die medizinisch nicht notwendig ist, muss der Arzt nach der Rechtsprechung sogar „schonungslos“ aufklären, z.B. muss er seine Patientin darüber aufklären, dass nach einer Brustvergrößerung Narben oder Ungleichheiten auftreten können. Nur dann ist die Einwilligung in die Behandlung/Operation wirksam.

 
2  Krankenunterlagen

Der Patient hat einen Anspruch darauf, auch ohne Angabe von Gründen seine Krankenunterlagen einzusehen. Der Arzt muss ihm sogar die Unterlagen zusenden. Dafür kann er aber Porto verlangen. Dazu gehören nach neuester Rechtsprechung auch Original-Röntgenbilder.

 

3  Schmerzensgeld und Schadensersatz

Im Falle einer fehlerhaften Behandlung kann der Patient neben einem angemessenen Schmerzensgeld eine Schmerzensgeldrente beantragen, wenn er dauerhaft und schwer beeinträchtigt ist. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Ansprüche, wie z.B. Verdienstausfall, falls er infolge der fehlerhaften Behandlung nicht mehr arbeiten kann. Auch ein Haushaltsführungsschadensersatz ist möglich. Entweder kann dann eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden oder ein Stundenersatz, der für den Zeitraum abgerechnet wird, für den die Hausarbeit liegen bleibt.

 

4  Prozesskostenhilfe beantragen

Die Kosten und Gebühren der Rechtsanwälte, des Gerichtes sowie von Sachverständigen und Zeugen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Patienten im Falle eines Prozesses. Wenn der Patient keine solche Versicherung hat und die Prozesskosten nicht selber tragen kann, gibt es zwei Möglichkeiten: Prozessfinanzierer sichern die Kosten des Prozesses ab. Diese erhalten dann vom erstrittenen Schmerzensgeld eine Beteiligung. Jedoch nur, wenn der Prozess gewonnen wird. Bevor ein Prozessfinanzierer zusagt, prüft er die Erfolgsaussichten. Die zweite Möglichkeit ist, Prozesskostenhilfe (PKH) beim Gericht zu beantragen. Diese zahlt das Gericht, wenn der Patient nachweist, dass er den Prozess nicht finanzieren kann und das Gericht die Sache für aussichtsreich hält. Sollte der Patient verlieren, deckt die PKH nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts.

 
5. Behandlungsfehler

Wann handelt es sich eigentlich um einen Behandlungsfehler? Ein Behandlungsfehler kann auf dreierlei Weise erfolgen: Im Rahmen der Aufklärung, bei der Behandlung/Operation selbst und bei der Nachsorge. Wenn der Arzt den sogenannten Facharztstandard (einen Standard, den der Arzt nur durch eine Spezialisierung leisten kann) nicht einhält und den Patienten dadurch zu Schaden bringt, handelt es sich um einen medizinischen Behandlungsfehler.

 
6  Beweise

Doch wie kann der Patient einen Behandlungsfehler beweisen? Wenn sich dieser Fehler allein aus medizinischen Gegebenheiten (nicht durch falsche Aufklärung) ergibt, kann er durch einen medizinischen Sachverständigen bewiesen werden. Dieser wird in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht beauftragt. Ob die Aufklärung vor der Behandlung fehlerhaft war, entscheidet das Gericht selber. Hierzu werden in der Regel Zeugen angehört. Das kann jeder sein, der dabei gewesen ist, z.B. die Sprechstundenhilfe oder sogar ein anderer Patient.

 

7  Behandlungspflicht in Notfällen

Der Patient hat das Recht, im Notfall vorrangig und sofort von einem Arzt behandelt zu werden. Der Arzt muss den Notfall jedoch als solchen erkennen. Wenn der Arzt einen Notfallpatienten nicht behandelt und dieser zu Schaden kommt, hat er selbstverständlich für den Schaden zu haften.

 
8  Krankenhausaufenthalt

Der Patient darf solange im Krankenhaus bleiben, bis er vollkommen gesund ist. Man darf nicht mit dem Argument entlassen werden, dass nicht mehr genug Betten frei sind, wenn dadurch die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens besteht.

 
9  Verdacht auf Fehler

Bei einem Patientenanwalt kann man sich beraten lassen. Die Kosten übernimmt die Rechtschutzversicherung. Die reine Beratung ist nicht sehr teuer, daher sollte der Patient diese auch in Anspruch nehmen, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat. Würde er sofort die Polizei oder Staatsanwaltschaft einschalten, würden die Behandlungsunterlagen beschlagnahmt werden. Der Patient kann diese zunächst nicht einsehen. Daher immer erst bei einem Fachanwalt beraten lassen.

 
10 Erfolgsaussichten

Inzwischen gibt es spezialisierte Anwälte, die Fachanwälte für Medizinrecht. Diese haben sich auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten spezialisiert. Dadurch haben sich die Erfolgsaussichten der Patienten erhöht. Die Auseinandersetzungen können so oft außergerichtlich geregelt werden.

 

Wie finde ich einen Patietnen-Anwalt?

Wenn der Patient den Verdacht eines Behandlugnsfehlers hat, sollte er sich zuerst immer an einen spezialiseirten Rechtsanwalt (siehe auch Punkt 10) wenden. So steigen die Erfolgschancen für den Gechädigten. Suchen Sie am besten nach einem Fachanwalt für Medizinrecht, der ausschließlich Ihre Interessen als Patient vertritt. Fündig werden Sie im Internet oder fragen Sie bei den Rechtsanwaltskammern der jeweiligen Stadt nach. Auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie alle Städe und weitere Informationen.

Viel Spaß vom 23.09.2009 - Ärztepfusch - Sind den Medizinern ihre Patienten völlig egal?

PATIENTENANWALT Stefan Hermann (43) aus Marl in NRW

Halbgötter in Weiß machen in Deutschland immer öfter Fehler, die für Patienten oft dramatische Folgen haben. Woran liegt das? VIEL SPASS fragte den Patientenanwalt Stefan Hermann.

Wie häufig kommt es zu Behandlungsfehlern?
Rein statistisch passiert alle 91 Sekunden bundesweit ein ärztlicher Kunstfehler. Im letzten Jahr bekamen 2.090 Patienten vor der Bundesärztekammer von den Gutachtern Recht gesprochen.

Es gibt Patientenorganisationen, die von jährlich 17.000 Todesfällen durch Behandlungsfehler sprechen.

Wieso nimmt Ärztepfusch zu?
Trotz moderner medizinischer Versorgung gehen die Fehler der Mediziner nicht zurück. Das wird von Ärzten gern auf die Arbeitsüberlastung im Alltag zurückgeführt, kann aber auch am zeitlichen und persönlichen Desinteresse der Ärzte für ihre Patienten liegen. Zeit für Zuhören und persönliche Gespräche gibt es doch heute kaum noch im medizinischen Alltag.

Und dadurch entstehen dann die Fehler?
Wenn nicht mehr genügend Zeit dafür übrigbleibt, sich um den Menschen, der im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns stehen sollte, zu kümmern und ihn sorgfältig zu behandeln, dann passieren auch Fehler, die der Patient ausbaden muss.

Wie verhalten sich Mediziner, wenn sie einen Fehler gemacht haben?

Leider auch nicht, wie man es von ihnen erwarten sollte.

Von den vielen Hundert Ärzten, mit denen ich jährlich in Anwaltsschreiben und vor Gericht zu tun habe, sind es vielleicht eine Handvoll, die den Patienten aufrichtige Entschuldigungen entgegenbringen. Nur wenige zeigen deutlich, dass sie sich mit ihren Fehlern auseinandersetzen. Stattdessen werden medizinische Unterlagen zurückgehalten, Patientenakten nachträglich verändert oder sie verschwinden ganz plötzlich.

Was können Patienten dagegen tun?
Wir Anwälte haben endlich die Möglichkeit, uns immer höher zu spezialisieren. Das hört nicht bei der Zulassung zum Fachanwalt für Medizinrecht auf. Ich kann mich darüber hinaus auf das Arzthaftungsrecht spezialisieren und hier nur Patienten vertreten.

Bei vielen Gerichten wurden auch Spezialkammern eingerichtet. So können sich die Richter tiefer mit Medizin befassen. Daraus resultierte eine Rechtsprechung, die sich oft auch zugunsten der Patienten verändert. Patienten profitieren z.B. immer öfter von Beweislastumkehrungen. Das heißt, in manchen Fällen muss der Arzt beweisen, das nicht falsch gehandelt hat – und nicht der Patient muss den Behandlungsfehler nachweisen. Man sieht: Die Götter in Weiß gibt es nicht mehr.

Marler Zeitung vom 20.08.2009 - Die Jüngste macht das Rennen

Die Jüngste macht das Rennen

Wie die 17-jährige Sarah Thomaschewski am Ende doch noch ihr berufliches Glück findet

Marl. Rechtsanwalt Stefan Hermann (43) überlässt bei der Suche einer Auszubildenden nichts dem Zufall. 80 Bewerbungen sind in diesem Jahr in seiner Kanzlei in Marl eingegangen. Mit allen Absenderinnen hat er persönlich – meistens am Telefon – gesprochen. „Der erste Eindruck“, sagt er, „ist für mich ganz wichtig.“


Am Ende machte die jüngste Bewerberin das Rennen: Sarah Thomaschewski (17) aus Herten. Als die Jugendliche im Juni dieses Jahres ihren Lehrstellen-Steckbrief beim Medienhaus Bauer einreichte, hätte sie es sich nicht erträumen lassen, sechs Wochen später in der Kanzlei Hermann eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten anzutreten. Denn eigentlich hatte Sarah den Beruf der Bürokauffrau zum Ziel auserkoren.

Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht, gehörte in diesem Jahr zu den Stammkunden unserer Lehrstellen-Aktion. Kein Arbeitgeber ließ sich mehr Kontakte vermitteln. Seine Erfahrungen mit den Bewerberinnen fiel unterschiedlich aus. Die einen meldeten sich überhaupt nicht bei ihm zurück, bei den anderen haperte es an den Deutschkenntnissen. „Schulnoten sind für mich eigentlich zweitrangig“, sagt der Jurist. „Aber wir Anwälte leben nun mal vom Wort." Vor allem komme es ihm auf die Motivation und die soziale Kompetenz seiner Mitarbeiterinnen an.
 
Sarah Thomaschewski, die mit der Fachoberschulreife die Schule verlassen hat, freute sich riesig über den Anruf aus der Marler Kanzlei. Kurze Zeit später stand die zu diesem Zeitpunkt 16-jährige mit ihren Unterlagen bei Stefan Hermann auf der Matte, natürlich mit einer Portion Lampenfieber. Dennoch strahlte sie Energie und Entschlossenheit aus: „Ich merkte sofort: Die will eine ordentliche Ausbildung machen“, sagte Anwalt Hermann. Der gute Eindruck bestätigte sich im weiteren Gespräch. „Sarah war von allen Bewerberinnen die einzige, die in der Lage war, die Mehrwertsteuer auszurechnen“. Nach einem dreiwöchigen Praktikum, in dem sich die junge Frau nahtlos in das Kanzlei-Team einfügte, hatte die Hertenerin den Kehrvertrag in der Tasche. Sie ist damit eine von drei Nachwuchskräften in der Kanzlei.
 
Sarah Thomaschewski, ihre Eltern und die beiden jüngeren Geschwister sind erleichtetr, dass die Ausbildungsplatzsuche ein glückliches Ende gefunden hat. Der Lohn für eine monatelanges Hoffen und Bangen. Schon im Sommer 2008 hatte sich die Jugendliche aktiv in der Berufsfindung gestürzt. und über 40 Bewerbungen für eine kaufmännische Ausbildung auf dem Weg gebracht. Statt einer Einladung zum Vorstellungsgespräch landete Absage auf Absage im heimischen Briefkasten. Der Inhalt waren die üblichen Floskeln: „Wir haben schon eine Auszubildende.“ Oder: „Wir stellen in diesem Jahr niemanden ein.“
 
Rechtsanwalt Hermann wunderte sich darüber, dass eine qualifizierte Bewerberin wie Sarah Thomaschewski solche Schwierigkeiten hat. Mit ihren guten Deutsch- und Mathematikkenntnissen, erstklassigen Kopfnoten, einer schnellen Auffassungsgabe und ihrem offenen Wesen hält er sie für eine Top-Kandidatin auf dem Ausbildungsmarkt. „Vielleicht erschien sie anderen Arbeitgebern einfach zu jung“, mutmaßt der Jurist.
 
In der Marler Kanzlei, die zurzeit ausgebaut wird, um Platz für fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist man jedenfalls froh, die Jugendliche hinzugewonnen zu haben. Schon drei Wochen nach Ausbildungsbeginn sind Sarah feste Aufgaben zugewiesen worden. Auch am Telefon trete sie bereits sehr souverän auf, sagt ihr Ausbilder.

Sollte die Hertenerin die Ausbildung erfolgreich absolvieren, hat sie auf jeden Fall beste Aussichten auf einen Dauerarbeitsplatz. „Wen ich ausbilde, will ich auch übernehmen“, betont Stefan Hermann.

Marler Zeitung vom 02.06.2009 - Sonderveröffentlichung - Ratgeber Recht - Arzthaftungsrecht

Ratgeber Recht - Arzthaftungsrecht

Liebe Patienten,

unsere Arzte und Kranknehäuser leisten in der Regel ganz hervorragende Arbeit. Dennoch kann auch ihnen einmal ein Fehler unterlaufen (umgangssprachlich „Ärztepfusch“). Dann haften sie für die Schäden auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert.

Mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt beauftragen. Als Fachanwalt für Medizinrecht beschäftige ich mich nur mit dem Arzthaftungsrecht und vertrete ausschließlich Patienten.

Folgende Pflichten, welche verletzt werden können, obliegen den behandelnden Ärzten:

-    Aufklärung über die mit der Behandlung/Operation verbundenen Risiken,
-    Fachgerechte Behandlung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik,
-    Notwendige Nachbehandlung (Heilplan).

Ob Behandlung und Aufklärung fachgerecht erfolgten, kann überprüft werden! Ist das nicht der Fall, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ihre Ansprüche verjähren im dritten Jahr nach Kenntnis des Behandlungsfehlers bis zum 31. Dezember. Diese Kenntnis wird oft erst lange nach dem eigentlichen Behandlungsfehler erlangt. So können z.B. auch im Falle von Geburtsfehlern bei schwer behinderten Kindern, Ansprüche noch nach vielen Jahren geltend gemacht werden. Die absolute Verjährungsfrist beträgt nämlich 30 Jahre.

Ich vertrete vor allen Land- und allen Oberlandesgerichten in ganz Deutschland persönlich.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie doch einfach an!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan H e r m a n n

-Patientenanwalt-
                                                                                                        … und sein Team

Übrigens: Auch die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes für Opfer von Unfällen wirft medizinische Fragen auf. Auch hier helfe ich gerne!

Kurier zum Sonntag vom 30.05.2009 - Ein paar Tausender fehlen noch

MARL. Unermüdlich sammelt Herbert Wiethoff, ehrenamtlicher Landesbeauftragter der Stiftung Björn Steiger, Geld für die Anschaffung eines neuen Baby-Notarztwagens für den Kreis Recklinghausen. Jetzt erhielt er von Rechtsanwalt Stefan Hermann aus Marl eine Spende in Höhe von 2 000 Euro.

„Das soll ein Anstoß für Besserverdienende sein, ebenfalls Geld für den Notarztwagen zu spenden“, begründet der als Patientenanwalt bekannt gewordene Stefan Hermann seine Spende. Er hat es oft genug mit Eltern zu tun, deren Kinder durch falsche oder zu spät erhaltene Behandlungen für immer geschädigt sind. Das sei tragisch, und so mancher Fall könne durch rechtzeitigen Transport der Säuglinge in eine Spezialklinik verhindert werden.

Wiethoff (70), der nach dem tragischen Tod dreier Babys in der eigenen Familie aktiv geworden ist, kämpft seit 30 Jahren für den guten Zweck. „Leider gibt es für die Anschaffung eines Baby-Notarztwagens keine Zuschüsse vom Land. Das Rettungsgesetz müsste dementsprechend geändert werden“, fordert Wiethoff, der die normalen Rettungstransportwagen für Babys nicht für geeignet hält. Ein Grund sei die Lkw-artige, zu harte Federung.

Der letzte Baby-Notarztwagen ist im Januar 2007 auf einer Rettungsfahrt verunglückt, das transportierte Baby starb dabei, bedauert Wiethoff. Ein neuer Baby-Notarztwagen kostet um die 180 .000 bis 200.000 Euro; allein das Herzstück, der Transport-Intensiv-Inkubator, schlägt mit ca. 70.000 Euro zu Buche. Wie wichtig die Anschaffung ist, verdeutlicht Wiethoff mit nackten Zahlen: Etwa 700 so genannte Primärtransporte mit Babys sind jährlich im Kreis Recklinghausen und im Umland erforderlich.

Mittlerweile hat Wiethoff 145.000 Euro im Spendentopf. Rechtsanwalt Hermann hofft, das die Kaufsumme bis Weihnachten erreicht wird.

Quelle: Internetseite des Kurier zum Sonntag für die Stadt Marl

Marl Aktuell vom 30.05.2009 - Sonntagsblatt - AKTUELLE FIRMENNACHRICHTEN

Mit einer vierstelligen Summe hat der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann das Projekt Baby-Notarzt-Wagen unterstützt. Letzteres Jahr war dieses Spezial-Fahrzeug des Kreises verunglückt. Zuschüsse von Land oder Bund gibt es nicht. "Als Patientenanwalt helfe ich oft bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld für Geburtsschäden und schwer geschädigte Kinder. Darunter sind auch Fälle, in denen die medizinische Versorgung beim Krankentransport nicht ausreichend war", erklärte Hermann bei der Scheckübergabe. "Daher war mir sofort klar, dass ich die Möglichkeit zu helfen, solche Schäden zu vermeiden, wahrnehmen muss." Später will der Patientenanwalt noch einmal die gleiche Summe übergeben. "Zwar gilt meine Leidenschaft der Vertretung geschädigter Patienten, insbesondere Kindern, aber ich wünsche niemanden, in die Lage zu kommen, meine Hilfe zu benötigen."

Marler Zeitung vom 26.05.2009 - Eine rollende Intensivstation

Neuer Baby-Notarzt-Wagen kann bald bestellt werden

Marl. Herbert Wiethoff (70) ist ein unermüdlicher Kämpfer. Als Ehrenamtler und NRW-Landesbeauftragter der Björn-Steiger-Stiftung kämpft der 70 Jährige seit 30 Jahren für die gute Sache" Herbert Wiethoff ist der "Vater" des Baby-Notarzt-Wagens.


Nach Kenntnis Wiethoffs sind im gesamten Bundesgebiet etwa 15 bis 20 solcher rollenden Intensiv-Stationen im Einsatz. Viel zu wenige, sagt Wiethoff. Im Kreis Recklinghausen gibt es zurzeit gar keinen mehr. Wiethoff: "Unser letzter Baby-Norarzt-Wagen verunglückte im Januar 2007 in Oer-Erkenschwick auf einer Alarmfahrt vom Marler Marien-Hospital zur Kinderklinik in Witten-Herdecke. Das Baby verstarb, am Wagen entstand Totalschaden." Da es vom Land keine Zuschüsse gibt und das Vorhalten eines Baby-Notarzt-Wagens nicht im Rettungsgesetz verankert ist, kämpft Herbert Wiethoff weiter für die gute Sache, spricht Leute an, sammelt Geld.

Stefan Hermann musste Herbert Wiethoff nicht ansprechen. Der Marler Patientenanwalt las in der Marler Zeitung einen Bericht über den Baby-Notarzt-Wagen. Damals waren 128.000 Euro in der Spendenkasse. Hermann entschloss sich spontan, 2.000 Euro dazuzulegen und verspricht: "Wenn am Ende ein krummer Betrag da steht, runde ich diesen noch einmal auf." Gleichzeitig appelliert der Pateintenanwalt an Ärzte, Rechtsanwalts-Kollegen und Besserverdiendende, das Projekt "Baby-Notarzt-Wagen" ebenfalls zu unterstützen.

Zusammen mit der gestrigen Spende befinden sich nun aktuell 145.000 Euro im Spendentopf. Das reicht noch nicht. Ein neuer Baby-Notarzt-Wagen kostet rund 180.000 bis 200.000 Euro.

Herzstück des besonders gefederten Spezialrettungswagen ist ein Transport-Intensiv-Inkubator - eine rollende Intensivstation, die allein rund 70.000 Euro kostet.

Wie wichtig die Anschaffung eines neuen Baby-Notarzt-Wagens ist, verdeutlciht Herbert Wiethoff anhand einiger Zahlen: "In der Bundesrepublik werden jedes Jahr 50.000 Frühchen geboren. Allein im Kreis Recklinghausen und in der weiteren Umgebung haben wir jedes Jahr rund 700 Einsatzfahrten. Hier geht es darum, Schaden im Vorfeld zu verhindern." Das erste, im September 1979 transportierte Kind, berichtet Wiethoff, wurde damals gerettet. "Kürzlich hat der Junge sein Abitur mit einem Schnit von 1,2 gemacht."

Marl Aktuelle vom 09.05.2009 - Auch für Senioren ist die Stunde in der Küche noch 10 Euro wert

Auch für Senioren ist die Stunde in der Küche noch 10 Euro wert

80-jährige Hertenerin war vor Gericht erfolgreich. Marler Anwalt erstreitet erfolgreich "Haushaltsführungsschaden"


Vest (eib). Wer älter als 75 ist, kann keinen eigenen Haushalt mehr führen - sagte das Oberlandesgericht Hamm vor 15 Jahren. "Kann man doch!", meinte der Marler Arzthaftungsexperte Stefan Hermann. Nun bekam er vor dem Landgericht Bochum Recht und erstritt für eine heute 80-jährige Hertenerin neben einem Schmerzensgeld auch mehr als 20.000 Euro "Haushaltsführungsschaden". Seine Rechnung: 10 Euro pro Stunde, 35 Stunden in der Woche sind auch für ältere Menschen durchaus angemessen. Denn, so Anwalt Hermann: "Auch im Alter stellt das Führen eines Haushaltes noch einen hohen Wert dar."

Ihren Haushalt aber kann die Hertenerin nicht mehr führen, nachdem sie sich Ende 2004 einer Hüftoperation hatte unterziehen müssen. Danach folgten Schmerzen, Behandlungen, weitere Operationen. Bis heute ist das rechte Bein wie gelähmt, die Frau kann lediglich die Zehen bewegen.

Kein Wunder, sagte der Gutachter, dasVorgehen des Krankenhauses sei "fehlerhaft und in keiner Weise nachvollziebar" gewesen. Doch den vollen Schaden gestand das Gericht der Hertenerin nicht zu - schließlich habe sie auch schon vorher Schmerzen gehabt.

Und deshalb auch Probleme bei der Haushaltsführung. Daher müsse sie sich auch hier Abstriche gefallen lassen. Ob und wie lang sie die von ihr zudem geforderte monatliche Rente von 1.517 Euro bekommt, das muss noch in einem getrennten Verfahren ermittelt werden.

Auch wenn es sich um eine richtungsweisende Entscheidung handelt, ist Patientenanwalt Stefan Hermann mit dem bisherigen Erfolg nur teilweise zufrieden und hat beim Oberlandesgericht Hamm bereits Berufung eingelegt: Dass die früheren gesundheitlichen Beeinträchtigungen seiner Mandantin gleich mit 50 Prozent zu Buche schlagen, sei überzogen. Weil ein grober Behandlungsfehler vorlag, ändere sich die Beweislage. Nun müssten die Ärzte beweisen, dass seine Mandantin auch ohne die fehlerhafte Behandlung derart stark beeinträchtigt gewesen wäre. Und dass der Stundensatz für den Haushaltsschaden zukünftig von 10 auf 12,50 Ero heraufgesetzt werden muss, ist für den Experten selbstverständlich.

Marler Zeitung vom 09.04.2009 - Hund attackierte Inline-Skaterin

Hund attackierte Inline-Skaterin
 
12-jähriges Mädchen erlitt mehrere Bissverletzungen/Klage eingereicht.

Marl. Es geschah vor einem Jahr im Alt-Marler Kreuzviertel: Katharina ist mit ihren Inline-Skatern unterwegs, als plötzlich aus dem Haus des Nachbarn ein kräftiger Jagdhund, ein Rhodesian Ridgeback, auf sie zu rennt, das heute 12-jährige Mädchen umwirft und dann zubeißt.
 

In Kürze hat dieser Vorfall ein gerichtliches Nachspiel. Über den Marler Patientenanwalt Stefan Hermann haben Katharinas Eltern gegen den Hundehalter Klage beim Landgericht Essen eingereicht. Sie fordern ein „angemessenes“ Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.500 Euro. Ferner soll der Beklagte, genauer gesagte dessen Haftpflichtversicherung, für alle weiteren, noch nicht absehbaren Schäden aufkommen, die auf die Hundebisse zurück zu führen sind.

Die Haftpflichtversicherung des Beklagten hatte lediglich einen Abfindungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro in Aussicht gestellt. Rechtsanwalt Stefan Hermann: „Das ist im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen viel zu wenig.“

Nach Angaben des Anwaltes in der Klageschrift fiel Katharina zunächst mit dem Kopf auf den Bordstein. Danach soll der Rhodesian Ridgeback viermal zugebissen haben: in die Schulter, in den Kopf, in die Hüfte und in die Wade. Zurück blieben mehrere kleine Narben, ein Schock und eine schmerzhafte Prellung. Stefan Hermann: „Am Kopf ist Gott sei Dank keine Narbe zurückgeblieben.“

Der Hausarzt schrieb Katharina drei Tage schulunfähig. Wesentlich gravierender als die körperlichen Schäden seien die seelischen Schäden, die das 12-jährige Mädchen davongetragen hat. Seit dem Vorfall habe Katharina Angst vor Hunden. Auch gehe sie nicht mehr am Nachbarhaus vorbei, weil sie fürchtet, dass sie noch einmal von dem Hund angefallen wird, schreibt Hermann in der Klageschrift. Der Versuch des Vaters, den Beklagten zu überzeugen, den Hund doch wenigstens anzuleinen und mit einem Maulkorb auszustatten, sei laut Hermann gescheitert. Wann über die Klage entschieden wird, steh noch nicht fest. Hermann: „Dass die Versicherung zahlen muss, ist klar. Das Gericht muss nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheiden.“

WAZ vom 09.04.2009 - Mädchen wurde mehrfach gebissten

Mädchen wurde mehrfach gebissen

Nun gibt es einen Rechtsstreit um die Entschädigung

Marl. Der Rhodesian Ridgeback ist ein Jagdhund für Großwild. Er gilt als sensibler, kluger Hund, der auch schon mal eigenwillig und durchsetzungsstark sein kann. Mit letzteren Eigenschaften machte Katharina K. (11) Erfahrung: Der Hund sprang sie unvermittelt an und biss sie mehrach.

Das war vor rund einem Jahr. Seitdem geht es um eine Entschädigung. Die Versicherung hat tausend Euro geboten. Der Anwalt des Mädchens, der Marler Stefan Hermann, fordert jetzt mindestens 10.500 Euro Schmerzensgeld. Nun muss das Landgericht Essen entscheiden.

Die Elfjährige hatte auf ihren Inlinern die elterliche Wohnung im Kreuzviertel (nördlich der Recklinghäuser Straße) verlassen und fuhr auf dem Bürgersteig. Schon aus der nächstne, offenen Haustür kam der große Hund auf das Mädchen zugeschossen, warf es um, so dass es auf den Gehweg prallte. Das Tier biss in die rechte Schulter, in den Kopf, die Hüfte und die Wade. Zurück blieben eine schmerzhafte Prellung, mehrere kleine Narben – und ein Schock. „Immer hat sie Panik, dass sie von diesem Hund wieder angefallen wird“, erklärte Anwalt Hermann. Denn der laufe weiterhin unangeleint und ohne Maulkorb in der Nähe herum und frische damit ständig das Erlebnis des Mädchens auf.

Offensichtlich halte der Hundehalter das für in Ordnung, wunderte sich Hermann. Ein Versuch des Vaters, mit dem Mann darüber ein Gespräch zu führen, sei ergebnislos verlaufen.

Auch mit der Versicherung des Hundehalters konnte man sich nicht einig werden. Die angebotene Abfindung von tausend Euro stehe in keinem Verhältnis zu den Beeinträchtigungen des Mädchens. Das ist jetzt besonders vorsichtig und nimmt nicht mehr den Weg am Haus des Hundehalters vorbei – sondern lieber einen Umweg in Kauf.

Zuhause in Dortmund - Ausgabe 09/01 - März 2009

Verkehr und Recht – Nur eine Sekunde
Warum Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl Verkehrsopfern hilft


„Es war ein wunderschönes Wochenende“ dachte Klaus als letztes, bevor er losfuhr. Er saß auf seinem funkelnagelneuen Mofa, das er gerade zu seinem Geburtstag bekommen hatte. Jetzt war er 17 und zum ersten Mal so richtig verliebt. Anja hieß sie und er war auf dem Weg zu ihr. Angekommen ist er dort nie…

Heute ist Klaus 21. Seine Lebenslust und seinen Sinn für Humor hat er wieder gefunden, sein rechtes Bein aber für immer verloren. Und Anja, die mit seinem Schicksal nicht umzugehen wusste.

Was war passiert?

Als die Ampel auf Grün geschaltet hatte, war er ganz in Ruhe losgefahren. Daran, wie er seitlich vor dem Auto erfasst wurde, kann er sich heute nicht mehr erinnern. Sein Anwalt hat aus den Akten erfahren, dass der Autofahrer in der Linksabbiegerspur stand, als die Ampel auf Grün umschaltete. Er hatte einen Moment nicht aufgepasst und gedacht, dass er bei Grün einfach um die Kurve fahren könne. Das auch Klaus grün haben würde, hatte er nicht bedacht.

Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung inzwischen eingestellt, nachdem der Autofahrer eine Geldbuße gezahlt hat. „Fahrlässige Körperverletzung klingt harmlos“ sagt Klaus, „aber mein Leben und auch das meiner Familie hat sich komplett geändert“. Um sein Leben zu retten, musste sein rechtes Bein amputiert werden. Dann saß er erst im Rollstuhl, die Prothese wollte einfach nicht halten, die Wohnung musste umgebaut werden. Später dann das Gehtraining, immer wieder Rückschläge… Und immer wieder der Kampf mit der Krankenkasse, wann was bezahlt wird. Da blieb nur noch der Weg zum Rechtsanwalt.

„Leider kann ich die Gesundheit meiner Mandanten nicht wieder herstellen, aber ich kann ihnen zu einer angemessenen Entschädigung verhelfen“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Hermann aus Marl. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und hat sich als solcher auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten spezialisiert. Für Klaus hält er ein reines Schmerzensgeld von etwa 200.000,- Euro für angemessen. Hinzu kämen verschiedene weitere Schadenspositionen, wie zum Beispiel der Verdienstausfall.

Wie kommt der Experte zu solch einem Betrag?

In der ADAC-Schmerzensgeldtabelle finden sich nur Urteile, nach denen in vergleichbaren Fällen Schmerzensgeld von nur 30.000,- Euro ausgeurteilt wurden. Das sei an sich ganz einfach, erläutert Rechtsanwalt Hermann, bislang haben Verkehrsrechtlicher solche Fälle bearbeitet und die medizinischen Folgen nicht ausreichend dargestellt. Wenn es nur heißt, der Patient habe ein Bein verloren und müsse jetzt eine Prothese tragen, könne ein Gericht eben nicht ermessen, wie groß der Schaden tatsächlich ist. Es müssen sämtliche Folgen aufgezeigt und dem Gericht plausibel gemacht werden. Nämlich dass sich auch die Hüftstellung verändern wird, was zu Beeinträchtigungen der Wirbelsäule führt, was wiederum zu Kopfschmerzen führen kann und, und, und…

Heißt das, Unfallopfer sollten sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden?

„So pauschal kann man das nicht sagen. Ich halte es für optimal, den Anspruch dem Grunde nach und im Hinblick auf den Sachschaden durch einen Verkehrsrechtler bearbeiten zu lassen und sich mit seinen Personenschäden an einen Patientenanwalt zu wenden. Schließlich muss zunächst die Einstandpflicht des Unfallverursachers festgestellt werden.

Was nützt es dem Patienten, wenn er ein höheres Schmerzensgeld durchsetzen kann, ihm aber über ein Mitverschulden wieder viel abgezogen wird? Ich arbeite daher in solchen Fällen mit einer Fachanwältin für Verkehrsrecht zusammen.“

Auch Klaus hat inzwischen seine Ansprüche durchgesetzt und trägt eine computergesteuerte Prothese. Wenn er jetzt etwas braucht, kann er es sich sofort von seinem Schmerzensgeld leisten und muss sich nicht mit Unfallgegner oder seiner Krankenkasse streiten, die es ihm dann erstatten. Seine Anwälte kümmern sich um alles. Und neulich hat ihn Marion angelächelt.

WAZ vom 28.02.2009 - Patienten sollten für ihr Recht kampfen

Patienten sollten für Recht Kämpfen

Leserbrief von Andreas Szydlowski, betrifft Bericht: „Krankenhaus zahlt 130.000 €“ aus der Marler Zeitung vom 17.02.2009

Ich bin auf den Bericht über die 49-jährige Marlerin aufmerksam geworden, die wegen eines lange zurückliegenden Eingriffs operiert wurde und am Darm verletzt wurde. Das ist ein tragischer Fall. Dennoch freut es mich, dass der bekannte Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl mal wieder eine großartige Leistung vollbracht hat: Er hat es mal wieder geschafft, eine vernünftige und angemessene Einigung zu erzielen.

130 000 € für eine derartige Verletzung ist für deutsche Verhältnisse ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann.

Natürlich können dem Opfer mit diesem Geld nicht die Schmerzen, die sie erlitten hat und noch erleidet, genommen werden. Das Beispiel zeigt jedoch, dass Patienten tatsächlich eine Chance haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das sollte alle Opfer von Behandlungsfehlern dazu bewegen, für ihr Recht zu kämpfen.

Marl Aktuell vom 24.01.2008 - Ein Spezialist rüstet auf

Ein Spezialist rüstet auf

Patientenanwalt Hermann verstärkt sich personell und braucht mehr Platz

Marl (eib). In zehn Jahren hat der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann seine Kanzlei konsequent zu einem Spezialisten im Arzthaftungsrecht aufgebaut. Jetzt hat er für die juristische und medizinische Recherche eine junge Rechtsanwältin verpflichtet. Stefan Hermann: „Damit lässt sich der Erfolg nicht garantieren, doch die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.“

Mutig vergleicht sich Stefan Hermann mit Michael Schumacher“ Der wäre nie Formel-1-Weltmeister geworden, wenn er auch noch Tennis gespielt hätte und nicht von erfahrenen Ingenieuren begleitet worden wäre. Für Hermann bedeutet das: Er und seine Mitarbeiter beschäftigen sich nicht mit verschiedenen Rechtsgebieten sondern sind spezialisiert, um die Rechte geschädigter Patienten durchzusetzen. Hermann: „Dafür benötigt man die Hilfe eines Experten, der über ein hoch motiviertes und qualifiziertes Team verfügt.“ Als Fachanwalt für Medizinrecht hat er sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Patienten. „Ich bin der Ansicht, heutzutage kann man nur ein Rechtsgebiet erfolgreich bearbeiten. Zwar ist es erlaubt, zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen, aber wie will ein Fachanwalt für Medizinrecht gleichzeitig auch noch zum Beispiel Fachanwalt für Familienrecht sein. Beide Rechtsgebiete, insbesondere das des Medizinrechtes, sind viel zu umfangreich dafür.“

Inzwischen hat Patientenanwalt Hermann ein dreiköpfiges Mitarbeiterteam und eine junge Rechtsanwältin. „Jeder Patient hat also, ähnlich wie in Amerika, zwei Anwälte, die für ihn tätig sind.“

Zur Zeit plant der Rechtsanwalt einen Anbau an die Kanzlei, da er für die gesamten Krankenhausdokumentationen, die von vielen Ärzten zusammengetragen sind, viel Platz benötigt. „Außerdem sollen nach dem Umbau ein bis zwei Ausbildungsplätze entstehen.“

Revue für die Frau Ausgabe 12/08 - Ihr Gutes Recht als Patient!

IHR GUTES RECHT ALS PATIENT!

Patientenanwalt Stefan Hermann (43) aus Marl ist auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten spezialisiert. Der Experte nennt die wichtigsten Rechte von Patienten

Fast jeder Arztbesucher hat sich im Laufe seines Lebens schon einmal falsch behandelt oder schlecht beraten gefühlt. Was aber passiert, wenn aus der schlechten Beratung ein gesundheitlicher Schaden entsteht? Welche Rechte Sie als Patient haben und wann Sie Schadensersatz verlangen können, erfahren Sie hier. 

 

1  Aufklärung

Der Arzt ist laut Gesetz verpflichtet, den Patienten über den wesentlichen Ablauf einer geplanten Behandlung oder Operation und die wesentlichen Risiken aufzuklären. Bei einer Schönheitsoperation, die medizinisch nicht notwendig ist, muss der Arzt nach der Rechtsprechung sogar „schonungslos“ aufklären, z.B. muss er seine Patientin darüber aufklären, dass nach einer Brustvergrößerung Narben oder Ungleichheiten auftreten können. Nur dann ist die Einwilligung in die Behandlung/Operation wirksam.

 
2  Krankenunterlagen

Der Patient hat einen Anspruch darauf, auch ohne Angabe von Gründen seine Krankenunterlagen einzusehen. Der Arzt muss ihm sogar die Unterlagen zusenden. Dafür kann er aber Porto verlangen. Dazu gehören nach neuester Rechtsprechung auch Original-Röntgenbilder.

 

3  Schmerzensgeld und Schadensersatz

Im Falle einer fehlerhaften Behandlung kann der Patient neben einem angemessenen Schmerzensgeld eine Schmerzensgeldrente beantragen, wenn er dauerhaft und schwer beeinträchtigt ist. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Ansprüche, wie z.B. Verdienstausfall, falls er infolge der fehlerhaften Behandlung nicht mehr arbeiten kann. Auch ein Haushaltsführungsschadensersatz ist möglich. Entweder kann dann eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen werden oder ein Stundenersatz, der für den Zeitraum abgerechnet wird, für den die Hausarbeit liegen bleibt.

 

4  Prozesskostenhilfe beantragen

Die Kosten und Gebühren der Rechtsanwälte, des Gerichtes sowie von Sachverständigen und Zeugen übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Patienten im Falle eines Prozesses. Wenn der Patient keine solche Versicherung hat und die Prozesskosten nicht selber tragen kann, gibt es zwei Möglichkeiten: Prozessfinanzierer sichern die Kosten des Prozesses ab. Diese erhalten dann vom erstrittenen Schmerzensgeld eine Beteiligung. Jedoch nur, wenn der Prozess gewonnen wird. Bevor ein Prozessfinanzierer zusagt, prüft er die Erfolgsaussichten. Die zweite Möglichkeit ist, Prozesskostenhilfe (PKH) beim Gericht zu beantragen. Diese zahlt das Gericht, wenn der Patient nachweist, dass er den Prozess nicht finanzieren kann und das Gericht die Sache für aussichtsreich hält. Sollte der Patient verlieren, deckt die PKH nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts.

 
5. Behandlungsfehler

Wann handelt es sich eigentlich um einen Behandlungsfehler? Ein Behandlungsfehler kann auf dreierlei Weise erfolgen: Im Rahmen der Aufklärung, bei der Behandlung/Operation selbst und bei der Nachsorge. Wenn der Arzt den sogenannten Facharztstandard (einen Standard, den der Arzt nur durch eine Spezialisierung leisten kann) nicht einhält und den Patienten dadurch zu Schaden bringt, handelt es sich um einen medizinischen Behandlungsfehler.

 
6  Beweise

Doch wie kann der Patient einen Behandlungsfehler beweisen? Wenn sich dieser Fehler allein aus medizinischen Gegebenheiten (nicht durch falsche Aufklärung) ergibt, kann er durch einen medizinischen Sachverständigen bewiesen werden. Dieser wird in einem gerichtlichen Verfahren vom Gericht beauftragt. Ob die Aufklärung vor der Behandlung fehlerhaft war, entscheidet das Gericht selber. Hierzu werden in der Regel Zeugen angehört. Das kann jeder sein, der dabei gewesen ist, z.B. die Sprechstundenhilfe oder sogar ein anderer Patient.

 

7  Behandlungspflicht in Notfällen

Der Patient hat das Recht, im Notfall vorrangig und sofort von einem Arzt behandelt zu werden. Der Arzt muss den Notfall jedoch als solchen erkennen. Wenn der Arzt einen Notfallpatienten nicht behandelt und dieser zu Schaden kommt, hat er selbstverständlich für den Schaden zu haften.

 
8  Krankenhausaufenthalt

Der Patient darf solange im Krankenhaus bleiben, bis er vollkommen gesund ist. Man darf nicht mit dem Argument entlassen werden, dass nicht mehr genug Betten frei sind, wenn dadurch die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens besteht.

 
9  Verdacht auf Fehler

Bei einem Patientenanwalt kann man sich beraten lassen. Die Kosten übernimmt die Rechtschutzversicherung. Die reine Beratung ist nicht sehr teuer, daher sollte der Patient diese auch in Anspruch nehmen, wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat. Würde er sofort die Polizei oder Staatsanwaltschaft einschalten, würden die Behandlungsunterlagen beschlagnahmt werden. Der Patient kann diese zunächst nicht einsehen. Daher immer erst bei einem Fachanwalt beraten lassen.

 
10 Erfolgsaussichten

Inzwischen gibt es spezialisierte Anwälte, die Fachanwälte für Medizinrecht. Diese haben sich auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für Patienten spezialisiert. Dadurch haben sich die Erfolgsaussichten der Patienten erhöht. Die Auseinandersetzungen können so oft außergerichtlich geregelt werden.

WAZ vom 25.04.2007 - Ärzte und Piloten in einem Boot

ÄRZTE UND PILOTEN IN EINEM BOOT

Medizin will von der Luftfahrt lernen, wie man mit Fehlern umgehen sollte. Krankenhaus-Direktor weist Zahlen zurück. Aktionsbedürfnis fordert bessere Hygiene. Anwalt sieht Ärzte und Druck.


Vest. Das sind Zahlen, da kann einem angst und bange werden: 17 000 Tote durch Fehler in Kliniken. So hat es das Aktionsbündnis Patientensicherheit errechnet, so meldet am Dienstag die WAZ. Umgemünzt auf, zum Beispiel, das Prosper-Hospital in Recklinghausen ergäbe sich die zahl von 17 Toten pro Jahr. „Das ist sicher viel zu hoch geschätzt“, versichert der Ärztliche Direktor Dr. Jens Jakschik. Aber er räumt gleichzeitig ein: „Infektionen und ärztliche Fehler kommen vor. Wo Menschen arbeiten, gibt es Mängel. “Dass darüber so offen gesprochen wird, ist im Prosper-Hospital Programm:

„Im Rahmen Unserer Qualitätsmanagements hat der Aufbau einer Fehlerkultur einen hohen Wert“, betont auch Verwaltungsdirektor Alex Hoppe. Fehler nicht zu tabuisieren, gehört zwar nicht zur Tradition in der Medizin, aber es gebe hier einen Sinneswandel. Ärzte bei der Luftfahrt. Hoppe: „Auch da wirken sich technische oder menschliche Fehler verhängnisvoll aus. Deshalb findet immer häufiger Knowhow-Transfer von der Luftfahrtindustrie zur Medizin statt. Auch Mitarbeiter aus dem Prosper-Hospital nähmen an entsprechenden Fortbildungen teil, so Hoppe. Eindeutig mehr und bessere Qualitätsstandards fordert gleichwohl Prof. Matthias Schrappe, Vorsitzender des Aktionsbündnisses. Er kündigte an: „Wir werden entsprechende Kampagnen starten, beispielsweise eine zur Hände-Desinfektion.“

Verlässliche regionale Daten sind kaum zu ermitteln. Beim Kreisgesundheitsamt Recklinghausen müssen zwar Infektionskrankheiten, die im Krankenhaus auftreten, gemeldet werden. „Ob die Patienten sich im Krankenhaus oder schon vorher angesteckt haben, kann man oft nicht sagen. Statistiken zu Todesfällen durch solche Infektionen gibt es nicht“, rläutert Pressesprecher Jochem Manz. Das Gesundheitsamt überwache und berate die Krankenhäuser in Sachen Infektionsschutz und Hygiene, kontrolliere und unterstütze die jeweiligen Hygienekommissionen, studiere beispielsweise die Infektionsschutzberichte. Die Qualitätsstandards zum Infektionsschutz seien angepasst an die örtlichen Bedingungen in jeder Klinik andere. Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl, kennt die jetzt veröffentlichen Zahlen, hält sie aber eher noch für untertrieben. Für ihn ist klar, „dass die Patienten mündiger geworden sind“. Weit mehr Fehler im Krankenhausalltag kämen ans Tageslicht, „weil sich die Menschen vorab informieren, zum Beispiel im Internet“. Die Gesellschaft sie sensibler geworden für das Thema: Die Medien berichten öfter; die Mediziner hielte nicht mehr hinterm Berg.“ Die sind auch Unternehmer. Standesdünkel gibt es da nicht mehr.“ Hermann klagt Ärzte nicht nur an: Für ihn ist auch „der ständig wachsende Druck“ auf sie eine Fehlerquelle.

Ratgeber Recht

Wenn Patienten ihre Ansprüche gegen Ärzte und Krankenhäuser durchsetzen wollen, benötigen sie die Hilfe eines Experten!

Unsere Ärzte und deren Hilfspersonal leisten in der Regel ganz hervorragende Arbeit. Aber auch sie sind selbstverständlich nur Menschen und so kann auch ihnen einmal ein Fehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann die Rede von „Ärztepfusch“. Gemeint ist ein Kunstfehler des Arztes. Hierbei handelt es sich um die Folgen einer Behandlung oder Operation (auch Schönheits-OP), welche vom Arzt und/oder seinem Personal nicht entsprechend dem Standart eines Facharztes vorgenommen wurde und so zu einem Schaden beim Patienten geführt hat. Für Schäden aus Behandlungsfehlern haften sowohl Arzt als auch Krankenhaus auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert. Mit der Durchsetzung solcher Ansprüche beschäftigen sich Arzthaftungs-Experten, die, wenn sie auf die Vertretung ausschließlich von Patienten spezialisiert sind, Patientenanwälte genannt werden. Besonders spezialisiert sind dabei Fachanwälte für Medizinrecht.

Wie häufig sind Behandlungsfehler?


Fehlerhafte Behandlungen und misslungene Schönheitsoperationen sind leider keine Seltenheit: Bereits in einem Artikel des Mediziner-Fachblatts „Deutsches Ärzteblatt“ aus Mai 2003 heißt es, es sei von 400 Millionen Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr auszugehen, bei denen in 0,1 % der Fälle Behandlungsfehler entstünden. Auch wenn das in der Relation wenig sind, so ind das immerhin 400.000 Fälle pro Jahr!

Auch nach Schätzungen von Patientenverbänden sollen jährlich zwischen 15.000 und 30.000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, falscher Medikamente oder mangelnder Hygiene im Krankenhaus sterben. Auch in einer dpa-Meldung vom April 2005 heißt es: „Behandlungsfehler sind Ärzten zufolge an deutschen Kliniken keine Seltenheit. (...) Hochrechnungen zufolge sterben bis zu 17.000 Patienten im Jahr an den Folgen der Fehler.“

„Es ist anzunehmen, dass die Anzahl der Behandlungsopfer, die Ihre Ansprüche geltend machen, zunehmen werden, da diese auf der einen Seite besser aufgeklärt sind und sich zur Durchsetzung ihrer Ansprüche Experten bedienen können. Auf der anderen Seite ist auf Grund des bestehenden Sparkurses davon auszugehen, dass für die Versorgung der Patienten zunehmend weniger qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und daher die Anzahl der Behandlungsfehler weiter zunehmen wird“ meint Fachanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungs-Experte Stefan Hermann (41) aus Marl, der ausschließlich Patienten vertritt.

Was tun bei Behandlungsfehlern?

Kommt es zu einem Behandlungsfehler, sollte man sich so früh wie möglich mit einem Patientenanwalt in Verbindung setzen. „Er wird klären, worauf Sie achten und welche Daten Sie sammeln müssen. Er wird alles Notwendige veranlassen, um Ihre Behandlungsunterlagen zu erhalten, Ihre Ansprüche herausarbeiten und – in schwerwiegenden Fällen – auch Strafverfahren und berufsrechtliche Sanktionsverfahren koordinieren“, so Rechtsanwalt Hermann.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Folgende grundsätzliche Pflichten, welche verletzt werden können, obliegen den behandelnden Ärzten: - Aufklärung über die mit der Behandlung/Operation verbundenen Risiken, - kunstgerechte Behandlung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik (auch bei Schönheits-OP), - Aufklärung über die notwendige Nachbehandlung (Heilplan).

Stellen sich Schmerzen oder Schäden ein, haften Ärzte und Krankenhäuser bereits dann, wenn formale Erfordernisse bei der Aufklärung oder der Dokumentation des Behandlungsverlaufes nicht beachtet wurden. Oft genug wird z. B. über typische Folgen von Operationen nicht aufgeklärt, bei dessen Kenntnis der Patient von der Operation oder Behandlungsmethode Abstand genommen hätte. Insbesondere bei Schönheitsoperationen muss eine sehr sorgfältige Aufklärung erfolgen, was leider all zu oft nicht der Fall ist.

Ob eine Aufklärung, Behandlung oder die Nachsorge kunstgerecht erfolgte, kann überprüft werden! Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die gesetzlichen Gebühren. Einen Überblick darüber, welche Ansprüche im Einzelnen in welcher Höhe geltend gemacht werden können, kann man unter www.PATIENTundANWALT.de abrufen. Informationen sind zu dem unter 02365 / 20 71 60 in der Rechtsanwaltskanzlei Hermann zu erfragen.

FRAGEN UND ANTWORTEN - RECHTSANWALT HERMANN - SPEZIALIST FÜR ARZTHAFTUNGSRECHT

Recherchiert man zum Thema ärztliche Behandlungsfehler und den Rechten der betroffenen Patienten, stößt man immer wieder auf Berichte über die Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Stefan Hermann (41), Fachanwalt für Medizinrecht aus Marl. Wir haben dies zum Anlass genommen, den Spezialisten für Arzthaftungsrecht, der weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus tätig ist, zu diesem Thema einmal selbst zu befragen.

Frage: Herr Rechtsanwalt Hermann, bei unserer Recherche zum Thema Patientenrechte sind wir häufig auf Berichte über Ihre Arbeit gestoßen, die zum Teil bundesweit Beachtung finden. In vielen dieser Berichte geht es um - sagen wir mal - recht kuriose Fälle. Manche dieser Fälle finden sich auch auf Ihrer Homepage www.PATIENTundANWALT.de. So habe ich über eine junge Frau gelesen, die nach dem Verzehr einer Zwiebelsuppe verstorben ist. Sind Sie auf derart ungewöhnliche Fälle spezialisiert?

Hermann: Als Anwalt unterliege ich der Schweigepflicht. So kommt es, dass nur dann ein Fall an Fernsehen und Presse gelangt, wenn der Mandant dies wünscht. Daneben liegt es in der Natur der Sache, dass die Medien am liebsten über kuriose und ungewöhnliche Fälle berichten. Es gibt mehr spektakuläre Fälle zu behandeln, als in der Presse zu lesen. Aber selbstverständlich bearbeite ich auch viele nicht so spektakuläre Fälle. Auch diese sind in der Regel sowohl medizinisch als uch juristisch sehr interessant.

Frage: Stimmt es, dass die Anzahl der Verfahren in diesem Bereich zunimmt? Hermann: Ja, man muss wohl davon ausgehen. Frage: Woran liegt das?

Hermann: Zum einen wird die ästhetische Chirurgie (Anm.: gemeint sind Schönheitsoperationen) immer mehr genutzt. Da diese in der Regel medizinisch nicht notwendig ist, können zurzeit grundsätzlich alle Ärzte ohne Zusatzausbildung solche Behandlungen vornehmen. Da liegt die Gefahr der Fehlbehandlung in der Sache. Insbesondere ist oft genug die vorausgehende Aufklärung nicht ausreichend, um den Patienten womöglich von einem Eingriff oder zumindest vom Eingriff in der geplanten Art abzuhalten. Ich denke da zum Beispiel an Fettabsaugung bei ohnehin schlanken Personen.

Frage: Wollen Sie sagen, dass unsere Ärzte nicht richtig ausgebildet sind?

Hermann: Nein, auf keinen Fall. Unsere Ärzte sind sehr gut ausgebildet und leisten in der Regel einen sehr guten Job. Aber der Bereich der Schönheitsoperation bildet hier eine Grauzone. Zum anderen, also in den anderen Bereichen, in denen eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung besteht, liegt das Risiko oft mehr in einem Kostenproblem. Es werden zu wenige Ärzte beschäftigt, so dass diese oft überarbeitet sind. Auch für die Ausbildung von qualifiziertem Pflegepersonal fehlen Gelder.

Frage: Gegen wen richten sich dann Ansprüche?

Hermann: Ansprüche können sich gegen Pflegeheime und deren Personal, einen Arzt oder Zahnarzt, das Krankenhaus oder auch eine Hebamme richten. In der Regel haften Arzt und Krankenhaus unabhängig von einander. Im Übrigen ist im Einzelfall zu prüfen, wer die Verantwortung für einen Fehler trägt. Man wird dem Arzt zum Beispiel keinen Vorwurf machen können, wenn sein Personal sich vorsätzlich gegen seine Anweisungen verhält. Dann bleibt eine Haftung des Personals zu prüfen.Frage: Das wäre dann wieder ein kurioser Fall. Daher noch einmal zurück zu Ihren spektakulären Fällen. Wird gegen einen Arzt, wie zum Beispiel im Fall der verstorbenen jungen Frau nach Verzehr einer Zwiebelsuppe auch ein Strafverfahren eingeleitet? Hermann: Zunächst mal muss ich sagen, dass ich unsere Ärzte, Krankenhäuser und deren Personal für äußerst gut und gewissenhaft halte. Wenn ihnen ein Fehler unterläuft, so ist dies eine Frage der Sache, also der einzelnen Behandlung. Ein persönlicher Vorwurf gegen den Arzt, der ja in der Regel vielen Menschen hilft, liegt darin nicht. Nur in seltensten Fällen muss sich ein Arzt auch strafrechtlich, dann meistens wegen Körperverletzung oder Totschlag verantworten. Und in dem von Ihnen angesprochenen Fall der verstorbenen jungen Frau kam der Gutachter letztendlich zu dem Ergebnis, dass die Zwiebelsuppe nicht verantwortlich für den Tod war, so dass sich die Frage einer Strafverfolgung nicht mehr stellte.

Frage: Wenn aber ein Behandlungsfehler festgestellt wird, darf der Arzt dann weiterbehandeln?

Hermann: Wenn es zu einem Strafverfahren kommt, weil der Behandlungsfehler nachgewiesen wurde, kann das Strafgericht als Teil der Strafe auch ein Berufsverbot aussprechen. Im Übrigen werden solche Verfahren auch der Ärztekammer und den Abrechnungsstellen vorgelegt, die dann prüfen, ob berufsrechtliche Sanktionen zu verhängen sind. Es kommt vereinzelt auch schon mal vor, dass ich für meine Mandanten ein solches Verfahren einleite.

Frage: Der Schwerpunkt liegt also in jedem Fall in der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Hermann: Ja, zumindest in meiner Tätigkeit. Ich vertrete ausschließlich Patienten, um einen „Interessenskonflikt“ zu vermeiden. Dabei bin ich bemüht, die Ausgestaltung der Patientenrechte stets voranzutreiben.

Frage: Zum Beispiel?

Hermann: Zum Beispiel in der Frage, ob Hinterbliebene naher Angehöriger - also Eltern, Kinder, Ehegatten – einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Bislang war es so, dass die Gerichte nur Schmerzensgeld zugebilligt haben, wenn dieMitteilung vom Tod des Angehörigen zu einem Schock geführt hat und der Hinterbliebene sich deswegen in ärztliche Behandlung begeben musste. Man spricht dann von einem Schockschaden. Hier war das Schmerzensgeld sehr gering. Es stellt sich aber die Frage, ob nicht der Verlust zum Beispiel des Kindes ein Eingriff in das verfassungsmäßig geschützte Recht von Ehe und Familie ist und von daher immer ein Schmerzensgeld an die Eltern gezahlt werden muss. Gleiches gilt bei der Tötung des Ehegatten oder der Eltern. Im europäischen Ausland gibt es ein solches Hinterbliebenenrecht.

Frage: Welche Entwicklung zeichnet sich hier ab?

Hermann: Zunächst muss ich feststellen, dass sich bislang wohl niemand hinreichend mit dieser Frage beschäftigt hat, nachdem sich die Rechtslage mit der Schuldrechtsmodernisierung geändert hat. Ich habe in einem ersten Fall für eine Mutter nach einer Totgeburt wegen verweigertem Kaiserschnitt ein solches Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 € erwirken können. Anschließend konnte ich auch für den Kindsvater – allerdings im Wege eines Vergleiches – 5.000 € durchsetzen. Jetztverhandele ich weitere Fälle, in denen die Frage aufgegriffen wird.

Frage: Sie sind ja neben den Arzthaftungssachen auch mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld für Opfer von Unfällen oder Straftaten beschäftigt.

Hermann: Das ist richtig. Da auch in derartigen Angelegenheiten eine Auseinandersetzung mit den medizinischen Folgen der Verletzung notwendig macht, bearbeite ich auch solche Fälle. Im weiteren Sinne bin ich Spezialist für alle Schmerzensgeldangelegenheiten.

Frage: Ich habe gehört, dass es Besonderheiten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Staat gibt, z. B. wenn ein Kind im Kindergarten verletzt wird.

Hermann: Die Haftung des Staates richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch. Dort ist festgelegt, dass er nur für Vorsatz haftet. Wenn sich zwei Kinder beim Spielen in einem städtischen Kindergarten verletzen, liegt solcher Vorsatz nicht vor. Die Regelung stammt aber ebenfalls aus der Zeit vor der Schuldrechtsmodernisierung. Damals gab es noch kein Schmerzensgeld aus Vertragsverletzung. Und da es bei Vertragsverletzungen nicht auf Vorsatz ankommt, kann die Regelung meiner Meinung nach nicht auf Verträge Anwendung finden.

Frage: Und das heißt?

Hermann: Das heißt, das meines Erachtens die Anwendung dieser Vorschrift auf das Vertragsverhältnis verfassungswidrig ist. In einem Fall, in dem ein Kind dem anderen einen Schraubenzieher ins Auge stach und damit der Beaufsichtigungsvertrag zwischen den Eltern und der Stadt als Träger des Kindergartens verletzt wurde wie das Landgericht Essen die Schmerzensgeldansprüche zurück. Die Sache liegt bereits dem Oberlandesgericht vor, gegebenenfalls wird die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden müssen. Ich kämpfe jedenfalls unermüdlich weiter.

Frage: Sie werden uns doch hoffentlich auf dem Laufenden halten?

Hermann: Gerne. Sie können die Entwicklung aber auch unter www.PATIENTundANWALT.de verfolgen. Gerne gebe ich Betroffenen und Interessierten auch Auskunft unter der 02365 / 20 71 60.

Echt Erlebt! Nr. 2/3 – Allgemeines

ÄRZTEPFUSCH

Falsche Medikamente und Diagnosen, Nachlässigkeit bei den OP’s – jedes Jahr, so schätzen Fachleute, passieren geschätzte 40.000 Fälle von Ärztepfusch, aber nur ein Drittel wird tatsächlich erkannt.

Oft müssen Betroffene jahrelang um ihr Recht kämpfen. Vermuten Sie bei sich oder einem Angehörigen Ärztepfusch, finden Sie Informationen und Hilfe bei den Krankenkassen, Patientenberatungen der örtlichen Verbraucherzentralen und bei Fachanwälten, deren Adressen Sie dem örtlichen Telefonbuch entnehmen oder bei der Anwaltskammer erfragen können.

Dazu Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl: „Halbgötter in Weiß gibt es nicht mehr! Dass auch Ärzte irren und Fehler machen können, weiß auch die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte, so dass nicht von vornherein eine ablehnende Haltung zu erwartend ist, wenn der Anspruch eines Patienten an sie herangetragen wird. Übrigens: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch hier die Kosten des Rechtsweges wie gesetzliche Gebühren des Anwalts, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengebühren usw.“

Mein Geheimnis von April 2007 – Allgemeines

INFORMATIONEN ZUM THEMA ÄRZTEPFUSCH

Auch erfahrene Ärzte können bei Diagnostik, bei der Therapie oder während der Operation grobe Fehler machen. Immer wieder kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen, mit denen sich dann die Gerichte befassen müssen.

Dazu Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl: Halbgötter in Weiß gibt es nicht mehr! Dass auch Ärzte irren und Fehler machen können, weiß auch die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte, so dass nicht von vornherein eine ablehnendeHaltung zu erwarten ist, wenn der Anspruch eines Patienten an sie herangetragen wird. Übrigens: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch hier die Kosten des Rechtsweges, wie gesetzliche Gebühren des Anwalts, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugengebühren usw.“ Die wichtigen Adressen, um, berechtigte Ansprüche durchzusetzen finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder beim örtlichen Anwaltsverein. Und im Internet: Was tun, wenn Ihr Arzt gepfuscht hat?

- wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie nennt Ihnen Spezialisten sowie Gutachter und stellt Patientenakten zusammen.
- Suchen Sie sich einen Anwalt mit Interessenschwerpunkt Patientenrecht. Adressen finden Sie im örtlichen Telefonbuch, beim örtlichen Anwaltsverein.

Recklinghäuser Zeitung vom 23.09.2006 - Allgemeines

SCHMERZENSGELD NACH VERMEIDBAREN STÜRZEN IN SENIOREN- oder PFLEGEHEIMEN

Die Anzahl älterer Mitbürger nimmt stetig zu. Viele sind in Senioren- oder Pflegeheimen untergebracht, da sie wegen ihres Alters oder auf Grund von Krankheiten Betreuung brauchen. Sie und ihre Angehörigen verlassen sich darauf, dass sie in einer solchen Unterbringung vor Gefahren und Schäden geschützt sind. Das ist jedoch leider nicht immer so und so nehmen gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Schmerzensgeld insbesondere nach vermeidbaren Stürzen zu. Rechtsanwalt Stefan Hermann (40, Marl), Fachanwalt für Medizinrecht und Spezialist im Arzthaftungsrecht ist weit über den Kreis Recklinghausen tätig und vertritt u. a. solche gestürzten Personen oder – wenn es zum einem tödlichen Verlauf gekommen ist – deren Hinterbliebenen.

„Leider werden diese Personen, die sturzgefährdet sind nicht richtig gesichert und beaufsichtigt. Wenn es dann in Folge eines Sturzes zu Verletzungen kommt, kann das Seniorenheim oder die Pflegeeinrichtung auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.“

Die Durchsetzung solcher Ansprüche fällt, obwohl es nicht von einem Arzt zu verantworten ist, in das Arzthaftungsrecht und damit in das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Hermann. „Es gibt mehrere aktuelle Entscheidungen zu diesem Thema, die erfreulicherweise die Rechte der Geschädigten oder deren Hinterbliebenen stärken.“ Über das Thema Arzthaftung und Hermanns Tätigkeit können Betroffene sich unter der stets aktuell gehaltenen Homepage www.patientundanwalt.de informieren. Telefonische Auskünfte können unter 012365 / 20 71 60 eingeholt werden.

Recklinghäuser Zeitung vom 21.09.2006

MIT ZAHNSCHMERZEN ZUM AUGENARZT?

Was bei Ärzten schon lange Tradition hat, ist seit einiger Zeit auch den Rechtsanwälten erlaubt: Sie können sich weiter spezialisieren und Fachbezeichnungen, sogenannte Fachanwaltschaften führen. Fachanwalt darf sich nur nennen, wer erhebliche Zeit als Rechtsanwalt zugelassen ist und eine Vielzahl von Fällen aus dem entsprechenden Rechtsgebiet bearbeitet hat. Zudem ist eine umfangreiche Zusatzausbildung mit strenger Abschlussprüfung genau so gefordert wie der Nachweis der stetigen Weiterbildung. Kontrolliert wird diese Spezialisierung von der Rechtsanwaltskammer, so dass eine Fachanwaltsbezeichnung einen hohen Grad an Spezialisierung nachweist.

Darüber hinaus können Anwälte jetzt Spezialisierungen angeben. Dies ist nur in Fällen einer engen Abgrenzung zum gesamten Fachgebiet zulässig. Herr Rechtsanwalt Stefan Hermann (40) aus Marl z. B. ist Fachanwalt für Medizinrecht und als solcher Spezialist im Arzthaftungsrecht (Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeheimen).

Außerdem vertritt Rechtsanwalt Hermann ausschließlich Patienten! Umfangreiche aktuelle Informationen und viele interessante Presseberichte erhalten geschädigte Patienten unter www.PATIENTundANWALT.de oder unter 0 2365 / 20 21 60.

WDR, online zur Aktuellen Stunde vom 21.01.2006

GEFÄHRLICHE OPERATIONEN

Nach dem tragischen Tod Bodo Hausers und der Entlassung seines Chirurgen ist der sogenannte „minimalinvasive Eingriff“ wieder in die Diskussion geraten. Statt den Bauch während der Operation zu öffnen, setzt der Chirurg nur einen kleinen Schnitt und operiert mit einer Minikamera. Diese Arbeitsweise ist noch recht jung und nicht ganz ungefährlich. Wir waren bei einer Operation dabei, haben uns die Risiken erklären lassen und einen Anwalt befragt, der Opfer solcher Operationen vertritt.

Vorteil von Schlüsselloch-Operationen

Noch zehn Minuten, dann muss Professor Wolfram Knöfel von der Uniklinik Düsseldorf in den Operationssaal. Die 31-Jährige Patientin liegt schon in der Narkose. Für den Chirurgen ist es die erste OP an diesem Morgen. Die Schlüsselloch-Technik wendet er häufig an. Bei Leistenbruch, Blinddarm-OP oder – wie diesmal - bei der Entfernung der Gallenblase. Durch einen zwei Zentimeter kleinen Schnitt führt der Chirurg die Kamera ein, ein weiterer kleiner Schnitt ist für die eigentliche Operation. Für Wolfram Knöfel ist es eine Routine-OP. Der Vorteil einer solchen Schlüsselloch-Operation ist, dass die Chirurgen den Bauchraum nicht mit einem zehn bis 15 Zentimeter langen Schnitt öffnen müssen, um den Patienten zu behandeln.

Gefahren und potentielle Komplikationen


Der Bauchinnenraum wird mit Luft gefüllt, so hat der Cjirurg einen besseren Überblick. Der Nachteil: Die Sicht per Mini-Kamera ist eben nicht dreidimensional. Das größte Risiko bei der Schlüsselloch-Technik ist deshalb, eine Arterie zu versetzen. Wenn das passiert, muss der Chirurg umsteigen und den Bauch öffnen. Gefährlich wird es, wenn er die Verletzung gar nicht bemerkt und das Blut nach der OP in den Bauchraum läuft. Daran kann der Patient sogar sterben. Angehende Fachärzte lernen die Schlüsselloch-Technik zwar, doch sie müssen keine bestimmte Routine mit dem Verfahren nachweisen.

Patientenanwalt

Wenn Schlüsselloch-Operationen schief gehen, wie bei einer jungen Frau aus dem Ruhrgebiet im vergangenen Jahr, dann landen sie oft bei dem Patientenanwalt Stefan Hermann aus Marl. „Die Beschwerden seiner Klienten liegen im ersten Punkt daran, dass bei der OP eine Arterie getroffen wird, es zu Einblutungen kommt und das lebensgefährliche Verletzungen nach sich zieht. Die Patienten müssen dann notoperiert werden, haben eine hässliche, entstellte Narbe, Schmerzen gehabt und sind länger im Krankenhaus geblieben als gedacht. Oft leiden sie auch psychisch darunter“ erklärte der Anwalt.

Volle Konzentration, auch bei Routine-OP´s

Bei der OP in Düsseldorf läuft alles nach Plan. Nach einer dreiviertel Stunde entfernt Wolfram Knöfel die Gallenblase. Der Bauchraum wird noch einmal gründlich kontrolliert und gesäubert, Verletzungen sofort verschlossen. Das Risiko ist Wolfram Knöfel immer bewusst, auch wenn er bei diesem Routineeingriff längst kein Lampenfieber mehr hat. Er sei nicht aufgeregt, sondern konzentriert, erzählt der Mediziner. „ Das muss der kleinsten Operation so sein – auch wenn es ein absoluter Routineeingriff ist“.

Operation geglückt


Die junge Patientin wacht langsam auf. Drei Gallensteine samt Gallenblase ist sie los. In den kommenden Tagen wird sie noch beobachtet und ihre Blutwerte kontrolliert – um ganz sicher zu gehen, dass diese Schlüsselloch-Operation glatt gelaufen ist.

Recklinghäuser Zeitung vom 22.10.2005

ANWALT DARF MIT „ÄRZTEPFUSCH“-ANNONCE WERBEN

DIFFERENZ: WÄHREND RECHTSANWALTSKAMMER FORMULIERUNG NICHT BEANSTANDET, DENKT ÄRZTEVERBAND AN JURISTISCHE SCHRITTE

Ein Rechtsanwalt, der mit Hinweis auf „Ärztepfusch“ in Zeitungsanzeigen für sich als Patienten-Anwalt wirbt, verstößt nicht gegen berufsrechtliche Richtlinien. Das hat die Rechtsanwaltskammer in Hamm im Fall des bei Medizinern umstrittenen Arzthaftungs-Experten Stefan Hermann entschieden.

Hermann, der in so genannten Arzthaftungsprozessen vor Zivilgerichten ausschließlich die Interessen von Patienten vertritt, hat sich den Zorn von Ärzten und deren Berufsorganisation durch aggressive Werbung in Annoncen zugezogen. „Was tun bei Ärztepfusch?“, bietet sich der Rechtsanwalt potenziellen Mandanten als Spezialist „für Schadensersatz und Schmerzensgeld“ nach einer „fehlerhaften Behandlung“ an. An dieser Werbung nimmt unter anderem der Landesverband Praxisnetze Westfalen-Lippe (LPWL) Anstoß. Der nach eigenen Angaben derzeit größte berufspolitische Verband in der Region und Interessenvertretung von rund 3000 Mitgliedern hat sich „eine Werbung dieser Art verbeten“ und Hermann ultimativ aufgefordert, „solche Aktionen mit sofortiger Wirkung zu unterlassen“. Ansonsten, so ein LPWL-Sprecher, behalte man sich die Einleitung weiterer juristischer Schritte vor.

In der Ärzteschaft selbst wird die Überschrift der angegriffenen Anzeige als „reißerisch, blickfangartig und damit unsachlich“ empfunden. Die Rechtsanwaltskammer ließ die Formulierungen in der Anzeige indes unbeanstandet. Insbesondere sah die anwaltliche Standesvertretung keinen Anlass, berufsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Ob der LPWL seine Ankündigung, juristisch gegen den Marler Anwalt vorzugehen, in die Tat umsetzt, ist unklar. Nach Angaben eines Verbandssprechers liegt der Ärztevertretung die Entscheidung der Anwaltskammer noch nicht vor. „Wenn wir davon Kenntnis haben, werden wir unser weiteres Vorgehen abstimmen“, hieß es auf Anfrage.

Rechtsanwalt Hermann betonte unterdessen, dass „sich der Begriff „Ärztepfusch“ keineswegs auf Personen, sondern lediglich auf ein „vorgeworfenes Fehlverhalten“ bezieht.

Hierzu zwei Leserbriefe

1. von Franz F. aus Marl am 25.10.2005:

RESPEKT VOR DEM PATIENTENANWALT

Es ist nicht verwunderlich, dass die Ärzte angesichts der Tätigkeit von Rechtsanwalt Stefan Hermann „nervös“ werden. Bislang gab es wohl überwiegend Anwälte, die sich für die Interessen der Ärzte eingesetzt haben. Wahrscheinlich, weil das lukrativer ist. Jetzt tritt plötzlich ein Arzthaftungsexperte auf den Plan, der ausschließlich die Interessen von Patienten wahrnimmt. Durch seine Werbung macht er die Patienten darauf aufmerksam, dass man auch gegen Ärzte oder Krankenhäuser erfolgreich vorgehen kann. Obwohl Rechtsanwalt Hermann darauf hinweist, dass nur die einzelne Behandlung, nicht der Arzt als Person angegriffen wird, macht es den Ärzten wohl zu schaffen, dass sie nun mit einem Spezialisten „zu kämpfen“ haben. Insoweit heißt es in dem Artikel, dass es sich bei Herrn Hermann um einen „bei Medizinern umstrittenen Arzthaftungsexperten“ und nicht etwa um einen bei den Patienten umstrittenen handele. Wenn die Ärzte meinen, gegen die Werbung vorgehen zu müssen, zeigt dies doch nur, welchen Respekt sie vor einem spezialisierten Patientenanwalt haben. Ich finde es gut, dass Patienten durch gezielte Werbung informiert werden.

2. von Frank K. aus Dorsten am 29.10.2005:

ANGST VOR DEM RECHTSANWALT?


Es ist schon erstaunlich, dass die Ärztekammer Zeit hat, gegen die Werbung des Arzthaftungsexperten Hermann, die niemand weh tut, vorzugehen, aber in wichtigen Dingen untätig bleibt. In der Sache mit der in der Presse als „Wunderheilerin“ bekannt gewordenen Ärztin aus Dorsten hat die Kammer lange nichts unternommen, bis Herr Hermann für mehrere Geschädigte Klagen und Beschwerden einreichte. Haben die Ärzte etwa Angst vor Rechtsanwalt Hermann? Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, braucht doch nichts zu befürchten, oder? Offensichtlich ist Herr Hermann auf dem richtigen Wege. Weiter so.

Das neue Blatt (Nr. 12) vom 16.03.2005 - Allgemein

IMMER WIEDER SORGEN KUNSTFEHLER UND ÄRZTEPFUSCH FÜR SCHLAGZEILEN

Aber wollen Betroffene Entschädigung, beginnt ein oft zermürbender Prozess…

Die Halbgötter in Weiß – sie gelten als unfehlbar. Sind sie aber nicht. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 100.000 und 500.000 Patienten pro Jahr ein Krankenhaus in einem schlechteren Zustand verlassen, als sie es betreten haben. Die Gründe: „Menschliches Versagen, meistens wegen Überarbeitung“, sagt Rechtsanwalt Stefan Hermann (39), Experte für Arzthaftungsrecht. Er rät Betroffenen, so schnell wie möglich ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und alle Namen der Beteiligten und sämtliche Daten niederzuschreiben.

„Am besten nehmen Sie sich sofort einen Anwalt. Der hilft dann auch bei der Auswahl des Gutachters. Achten Sie darauf, einen Anwalt zu wählen, der für alle Oberlandesgerichte zugelassen ist. Sonst muss im Falle einer Berufung der Rechtsbeistand gewechselt werden.“ Leider kann sich so ein Verfahren lange hinziehen. Manchmal sogar über Jahre. „Nur wenn die Haftpflichtversicherung des Arztes bzw. des Krankenhauses den Fehler anerkennt, wird schnell über die Höhe des Schmerzensgeldes verhandelt. Dann kann es zügig gehen. In der Regel dauert es von der Klageerhebung bis zum ersten Urteil etwa neun bis zwölf Monate.“

 

Patientenanwalt
Stefan HERMANN
Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftung -

Patientenanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Stefan Hermann Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler und Arzthaftung

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Patientenanwältin
Sabrina DIEHL
- Arzthaftungsrecht -
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